
Datenverlust ist ein Schreckens-Szenario. Aber wer haftet für den materiellen Schaden,
wenn kurze Zeit vorher einerseits ein IT-Dienstleister die EDV des Betroffenden gewartet hat, das Opfer andererseits aber den Datensicherungs-Empfehlungen des Profis nicht folgte? Am einfachsten läßt sich diese Frage anhand eines Beispiels aus der Praxis erläutern:
Dis Ausgangssituation: Ein IT-Unternehmen wartet die IT eines Kunden. Dieser ist nicht bereit, in Sachen Datensicherung den Empfehlungen zu folgen. Das Systemhaus empfiehlt eine vollautomatisierte Lösung mit Sicherungsbändern - der Kunde setzt auf eine - scheinbar preiswertere - Lösung. Dummerweise kommt es kurz nach kuzer Zeit zu einem Datenverlust. Der Kostenvoranschlag des Fachbetriebes für Datenrettung lautet auf mehrere Tausend Euro, verbunden mit mehreren Tagen Ausfallzeit und der vagen Aussicht, ca. 83 & der Daten wiederherstellen zu können. Der Kunde stellt sich nun auf den Standpunkt, man habe ihn unzureichend informiert und fordert von seinem Systemhauspartner Regress. Alle Verhandlungen haben - natürlich - mündlich stattgefunden, dokumentiert ist lediglich das Angebot für die empfohlene Datensicherungslösung.
Diese Situation ist gleich in mehrfacher Hinsicht unangenehm:
Was kann man aus dieser Erfahrung lernen? (Wie) Hätte sich diese Lage verhindern lassen?
Wir wollen und können hier ganz bewußt nicht auf die Diskussion juristischer Feinheiten eingehen (Werkvertrag oder Dienstvertrag, Mitwirkungspflicht, Schadenersatzanspruch, etc.), Ziel dieses Beitrages ist es, ein paar Tipps und Hinweise aus unserer Praxis vorzuschlagen - damit Sie sich selbst vor kostspieligen Erfahrungen schützen können und gleichzeitig einen Eindruck bekommen, wie wir bei PRENNINGER mit solchen Situationen umgehen.
Wenn Sie diese Empfehlungen beherzigen, dann klappt´s in der Praxis besser:
Zurück zu unserem Beispielfall oben: Leider landete dieser Fall vor Gericht. Die Kernfrage war, ob sich aus einer Pflichtverletzung eine Rechtsgrundlage für einen Ersatzanspruch herleiten ließ.Da der Anbieter nachweisbar (Protokoll) auf die Schwächen und Mängel der vom Kunden bevorzugten Lösung (kurzfristige Kosteneinsparung - hohe Gefahr von enormen Kosten im Datensicherungsfall) hingewiesen hatte, mußte sich der Kunde zurechnen lassen, auf eigene Verantwortung gehandelt zu haben.
Wir bei PRENNINGER klären unsere Kunden über die "Für" und die "Wider" verschiedener Lösungansätze auf, helfen bei der Entscheidung und halten das Ergebnis kurz schriftlich fest. Bei Wartungseinsätzen nutzen wir ein standardisiertes Formular, in dem wir die Störung oder die Aufgabenstellung, die Mittel und den Aufwand zur Beseitigung festhalten und nach erledigter Ausführung abzeichnen lassen.